Die Zahlen immer im Blick: 

Im Gespräch mit Grit Läuter-Lüttig

Lesezeit: 2 Minuten

Auch 2020 können sich viele Kunden der Versicherungskammer Bayern und der UKV - Union Krankenversicherung über eine Beitragsrückerstattung freuen. Was es damit auf sich hat und wer davon profitiert, erklärt die Chefmathematikerin im Konzern Versicherungskammer Grit Läuter-Lüttig, im Interview.

Grit Läuter-Lüttig
Grit Läuter-Lüttig

Warum ist es ein gutes Zeichen, im Februar Post von der Versicherungskammer zu bekommen?

Grit Läuter-Lüttig: In diesem Monat informieren wir alle Kunden, die von uns eine Beitragsrückerstattung, kurz BRE, erhalten. Wer da Post bekommt, hat also gute Chancen, auch bald Geld zu bekomme

Was genau ist die Beitragsrückerstattung?

Grit Läuter-Lüttig: Im Grunde genau das, was schon in dem Wort steckt: Es werden Beiträge zurückerstattet. Das ist möglich, weil wir als Versicherung unsere Kunden an erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Was wir mit dem Versicherungsgeschäft verdienen, fließt in die RfB, die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen. In diesem Topf landen etwa 90 Prozent unseres Gewinns.

Profitieren davon alle Kunden?

Grit Läuter-Lüttig: Nein. Nur vollversicherte Kunden, die leistungsfrei geblieben sind, bekommen Geld zurück. Sprich: Kunden, die wenig Kosten verursacht haben. Der genaue Betrag richtet sich dabei nach dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit. Wer durch höhere Beiträge oder lange Leistungsfreiheit stärker zum Gewinn beiträgt, bekommt natürlich auch mehr erstattet. Das ist nur fair.

Sind die Beiträge in jedem Jahr gleich?

Grit Läuter-Lüttig: Sie hängen davon ab, wie viel Überschuss wir erwirtschaften. Die Beitragsrückerstattung wird deshalb jedes Jahr neu berechnet und vom Vorstand festgelegt.
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"Die gute Nachricht: Die solide Ertragslage ermöglichte uns in den letzten Jahren gleichbleibende, attraktive Rückerstattungssätze."
 

Bedeutet leistungsfrei, dass man alle Arztbesuche vermeiden sollte?

Grit Läuter-Lüttig: Nein, wir wollen schließlich niemanden davon abhalten, zum Arzt zu gehen. Fast alle Tarife haben einen gewissen Selbstbehalt, der einige Arztbesuche abdeckt. Und Vorsorgeuntersuchungen wirken sich zum Beispiel nicht auf die Beitragsrückerstattung aus. Wichtig ist, dass die Kunden ihren Selbstbehalt und die BRE im Blick haben. Es kann sich zum Beispiel lohnen, kleinere Rechnungen am Jahresende nicht einzureichen. Sobald man das tut, macht man eine Leistung geltend und lässt damit den Anspruch auf die BRE verfallen. Dabei wäre diese in vielen Fällen höher ausgefallen als die beglichene Rechnungssumme. Über das Gesundheitsportal „Meine Gesundheit“ kann man mit einem Klick klären, ob sich das Einreichen einer Rechnung lohnt.

Haben Sie noch weitere Tipps für Kunden?

Grit Läuter-Lüttig: Wer verreist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Wenn unterwegs etwas passiert und man Leistungen in Anspruch nehmen muss, beeinflusst das den normalen Tarif nicht. Das hat die BRE schon in vielen Fällen gerettet. Für Beihilfeberechtigte gilt: Sie können Rechnungen bei der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen, ohne den Anspruch auf eine BRE zu verlieren. Generell lohnt sich gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten, weil es alle Kunden vor Beitragserhöhungen schützt.
Veröffentlicht am 21. Januar 2021