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    Selbstbestimmt und unabhängig im Pflegefall

    Die Pflegezusatzversicherung der
    Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH

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Ihre Leistungen je Pflegegrad

Durchschnittliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit (Quellen: Statistisches Bundesamt, AOK Pflegenavigator, Consal, PKV-Verband)
Ges. Pflegeversicherung
FörderPflege
Eigenanteil

Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim

Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten ab 1. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten. Für Heimbewohner/innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 15% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 30% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet.

Tarifleistungen im Detail

Leistungsvergleich GEPV/EPV-Tarife  FörderPflege PflegePRIVAT Premium  PflegePRIVAT
Premium Plus 
  Leistungen in % des versicherten Tagegeldes
 
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5 
häuslich
10%
20%
40%
70%
100%
 stationär
10%
20%
40%
70%
100%
häuslich
10%
30%
60%
90%
100%
stationär
10%
30%
60%
90%
100%
häuslich
10%
30%
60%
100%
100%
stationär
10%
100%
100%
100%
100%
Sofortschutz: Keine Wartezeit  nein* ja ja
Hohe Einmalzahlung  nein 60-facher Tagessatz 100-facher Tagessatz
Beitragsfreistellung im Leistungsfall (ab Pflegegrad 3)  nein ja ja
Weltweiter Versicherungsschutz  nein ja ja
Regelmäßige automatische Dynamisierung
ohne Gesundheitsprüfung 
nein ja ja
Individuelle Tagegelderhöhung
ohne Gesundheitsprüfung 
nein nein ja
*Die Wartezeit entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall oder bei Kombination mit PflegePRIVAT Premium/PflegePRIVAT Premium Plus

Alle Angaben ohne Gewähr  

Bei den dargestellten Pflegekosten und den dargestellten Leistungsbeispielen handelt es sich um unverbindliche Modellrechnungen. Auch wenn eine Anlehnung an statistische Grundwerte besteht, können keine vertraglichen Ansprüche daraus abgeleitet oder geltend gemacht werden. Für die Beitragskalkulation werden immer die aktuell gültigen Tarife herangezogen. Die unverbindliche Modellrechnung beinhaltet keine eventuellen Änderungen der Tagessätze (z.B. durch Dynamiken), keine eventuellen Beitragsanpassungen über die Laufzeit und keine Verrechnung von Zinserträgen bei alternativer Geldanlage.