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Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste
Die Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste
Deutschland wird als Reiseland immer beliebter. Bleiben die Gäste aus dem Ausland länger, zum Beispiel als Au-pairs, ausländische Studenten, Sprachschüler oder Gastwissenschaftler, wird die Frage nach dem Versicherungsschutz immer wichtiger. Das gilt gerade für Besucher aus Ländern wie China, Türkei, Indien, Kolumbien oder Russland. Denn Reisende aus dem nicht-europäischen Ausland brauchen für ihr Visum eine Reisekrankenversicherung, die EU-konform ist. GesundheitGLOBAL Incoming kann sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber ausgeschlossen werden.
Die Vorteile der Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
- Krankenschutz in Deutschland: Der Gast erfüllt die EU-Versicherungspflicht – Voraussetzung, wenn er ein Visum beantragen will.
- flexible Reisedauer: Der Versicherungsschutz gilt bis zu 5 Jahre – und bis zu sechs Wochen, sollte der Besucher vorübergehend in sein Herkunftsland zurückreisen.
- individueller Reisegrund: Egal, ob man zum Beispiel ein Au-pair oder einen Gastprofessor für längere Zeit empfängt – die Gäste sind abgesichert!
Online-Rechner
GesundheitGLOBAL Incoming
Monatlicher Beitrag
€
Versicherungsdauer
InformationDer Aufenthalt in Deutschland muss mindestens zwei Monate betragen.
bis zu 5 Jahre
Ambulante Tarifleistungen
Beratung und Behandlung beim Arzt oder Facharzt
Medikamente
InformationDie Medikamente (inklusive Verbandmittel) müssen ärztlich verordnet sein.
Heilmittel
Information250 Euro im Kalenderjahr.
bis 250 €
Hilfsmittel
InformationHilfsmittel (ohne Sehhilfen) nach Verordnung durch einen Arzt bis zu insgesamt 500 Euro im Kalenderjahr.
bis 500 €
Brillen und Kontaktlinsen
InformationWir zahlen Ihnen innerhalb von drei Jahre bis zu 150 Euro für Brillen und Kontaktlinsen.
bis 150 €
Stationäre Tarifleistungen
Unterbringung, Verpflegung und Heilmittel
Zahnärztliche Tarifleistungen
Zahnbehandlung
InformationWir zahlen bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr.
bis 1.000 €
Zahnersatz
InformationWir zahlen 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro im Kalenderjahr.
bis 1.000 €
Rücktransport
InformationDer Rücktransport muss medizinisch notwendig sein. Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport
- aus dem Ausland (nicht Herkunftsland) nach Deutschland
- aus dem Ausland oder Deutschland in Ihr Herkunftsland.
Tarifleistungen im Herkunftsland
InformationSollten Sie kurzzeitig in Ihr Herkunftsland reisen, gilt Ihr Versicherungsschutz bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr.
6 Wochen im Kalenderjahr
24-Stunden-Notfall-Service
InformationWir unterstützen Sie im Ausland, indem wir Ihnen beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser vor Ort nennen oder Ihnen medizinische Auskünfte und Ratschläge geben.
- Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung GesundheitGLOBAL Incoming im Detail
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Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall
Bestattung im Ausland oder Überführung an den letzten ständigen Wohnort
100%
Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall
100%
Bestattung im Ausland oder Überführung an den letzten ständigen Wohnort
24-Stunden-Notfall-Service
Benennung von Ärzten und Krankenhäusern in Deutschland
100%
Medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während des Aufenthaltes in Deutschland
100%
24-Stunden-Notfall-Service
100%
Benennung von Ärzten und Krankenhäusern in Deutschland
100%
Medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während des Aufenthaltes in Deutschland
Grundlage für den Versicherungsschutz sind die geltende Allgemeine Versicherungsbedingung (AVB/KK-LE; Stand 04.2017) und der Tarif (Stand 04.2017).
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- Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstversicherungsdauer?
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- Wann unterliege ich in Deutschland der Versicherungspflicht?
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- Wie erfolgt die Beantragung des GesundheitGLOBAL Incoming?
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- Muss ich das Enddatum meines Aufenthaltes in Deutschland bei Antragstellung angeben?
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- Muss ich meinen Vertrag kündigen?
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- Was ist, wenn ich vorzeitig in mein Herkunftsland zurückreise?
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