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    Der Rundum-Schutz passgenau zur Beihilfe Ihrer Kunden

    • Günstige Tarife mit und ohne Selbstbehalt
    • Hohe Beitragsrückerstattung

Verbessern Sie die Absicherung Ihrer Kunden im Krankheitsfall: ganz sicher – mit unseren PKV-Tarifen für Beamte auf Probe und Beamte

BeihilfeCOMFORT und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihren Kunden dabei, Ihre Beihilfelücke zu schließen. Sichern Sie die Krankheitskosten beihilfekonform ab - so sind Ihre Kunden rundum sicher und können ganz unbesorgt durchstarten.
  • Services: Unsere Kunden profitieren von umfangreichen Service-Leistungen und exklusiven Apps.
  • Beitragsrückerstattung (BRE): Ihre Kunden erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Beihilfekonform: Ganz egal, wer der Dienstherr ist – wir haben die passende beihilfekonforme Produktlösung.
  • Flexibel: Kostengünstig oder mit umfassenden Leistungen – wir bieten Ihren Kunden passende Tarifpakete mit und ohne Selbstbehalt.

So viel Beihilfe kann Ihr Kunde einplanen

Durch die Beihilfe erstattet der Dienstherr notwendige Krankheitskosten zu bestimmten Prozentsätzen. Diese Beihilfesätze sind abhängig von der familiären Situation Ihrer Kunden. Wie hoch* diese sind, zeigt die folgende Grafik.
Beilfe zur privaten Krankenversicherung VKB Makler

Ihre Kombinationsmöglichkeiten im Überblick

Kombinationsmöglichkeiten private Krankenversicherung VKB Makler

Ergänzungstarife zur privaten Krankenversicherung im Überblick

Beitragsentlastung im Alter

Die Tarife BEST (BK) und BEA 65 (UKV) sind als Sonderbedingung zu allen privaten Krankenversicherungen abschließbar, die mit Altersrückstellung kalkuliert sind und bewirken im Alter eine Beitragsentlastung.

Mehr zu Beitragsentlastung im Alter

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld KHT (BK) oder KH (UKV) bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum bei einer stationären Heilbehandlung. Das ausgezahlte Geld steht zur freien Verfügung, etwa für mehr Komfort oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus.

Mehr zu Krankenhaustagegeld

Anwartschaften

Der Tarif BeihilfeOption ist unsere 1-Euro Anwartschaft für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Mehr zu unseren Anwartschaft

Krankentagegeld

Mit unseren Krankentagegeld-Tarifen TA, TAF und TAG (BK) sowie KT (UKV) sichern Ihre Kunden längere Ausfälle bei Krankheit ab. Die Leistungen unterscheiden sich nach den gewählten Tarifen und Berufsgruppen.

Mehr zu Krankentagegeld

Tarif für Beamtenanwärter

Der Tarif BeihilfeCOMFORT W ist speziell für Beamtenanwärter.



Mehr zum Beamtenanwärtertarif

Pflegetagegeld

Die private Pflege-Zusatzversicherung schützt das eigene Vermögen und Eigentum sowie das der Angehörigen. Es garantiert eine solide Finanzierung mit dem Pflegetagegeld und Hilfe bei der Organisation der Pflege.

Mehr zum Pflegetagegeld

BeihilfeCOMFORT – der Rundum-Schutz passgenau zur Beihilfe Ihrer Kunden

Downloads

Anträge und Bedingungen
Tarif- und Werbedruckstücke
Selbstauskünfte BK
Selbstauskünfte UKV

Downloads zu den Ergänzungstarifen

Häufig gestellte Fragen zur Private Krankenversicherung für Beamte

Das fragen unsere Kunden

Eignet sich der Tarif BeihilfeCOMFORT auch als private Krankenversicherung für Lehrer?
  • Auf jeden Fall. Unsere Private Krankenversicherung für Beamte ergänzt optimal Ihre Beihilfe. Denn wir kennen die Anforderungen von Lehrern, wenn es um das Thema Absicherung geht. Übrigens: Bei unseren Tarifpaketen können Sie frei wählen, ob Sie Ihre Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. So wie es zu Ihrer Situation passt.

    Auf jeden Fall. Unsere Private Krankenversicherung für Beamte ergänzt optimal Ihre Beihilfe. Denn wir kennen die Anforderungen von Lehrern, wenn es um das Thema Absicherung geht. Übrigens: Bei unseren Tarifpaketen können Sie frei wählen, ob Sie Ihre Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. So wie es zu Ihrer Situation passt.

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamte selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

    Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte und Beamte der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

    Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
  • Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

    Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.