• Krankenhaustagegeld

    Krankenhaustagegeld

    Tagegeld bei einem Krankenhausaufenthalt

    • Geeignet für Gesetzlich- und Privatversicherte
    • Bei vollstationärer Behandlung für jeden vollen Tag im Krankenhaus

Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld?

Zehn Euro pro Tag zahlen gesetzlich Versicherte, wenn sie stationär im Krankenhaus behandelt werden – und das für bis zu 28 Tage im Jahr. Wer oft ins Krankenhaus muss, zum Beispiel ältere Menschen oder chronisch Kranke, spürt schnell die zusätzliche finanzielle Belastung. Selbstständige und Freiberufler müssen außerdem ihren Verdienstausfall auffangen.
Doch nicht nur der reine Aufenthalt im Krankenhaus geht ins Geld. Oft fallen Mehrkosten an, zum Beispiel für einen Fernseher, ein eigenes Telefon, WLAN-Nutzung oder ein Einbettzimmer.
Nicht zu vergessen: Angehörige haben Anfahrtskosten und vielleicht muss der Babysitter häufiger einspringen. Krankenhaustagegeld entlastet den Geldbeutel Ihrer Kunden: Der feste Betrag wird für jeden Tag des stationären Aufenthaltes ausgezahlt und kann frei verwendet werden. So verschaffen Sie Ihren Kunden ein Stückchen finanzielle Sicherheit in einer gesundheitlich schwierigen Lage.

Ihr Kunde profitiert von folgenden Leistungen:

  • Krankenhaustagegeld: Frei verfügbar
  • Leistungsumfang: 100% des vereinbarten Tagegeldes bei vollstationärer Behandlung für jeden vollen Tag im Krankenhaus
  • Höhe des Krankenhaustagegeldes: Frei wählbar nach Ihrem individuellen Bedarf für Erwachsene und Kinder bis zu 60 Euro

Häufig gestellte Fragen zum Krankenhaustagegeld

Das fragen unsere Kunden

Wie viel Krankenhaustagegeld erhalte ich?
  • Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
     
    Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

    Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag für die Kombination von KlinikPRIVAT und unserer Krankenhaustagegeldversicherung.

    Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
     
    Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

    Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag für die Kombination von KlinikPRIVAT und unserer Krankenhaustagegeldversicherung.

Bekomme ich auch Krankenhaustagegeld, wenn ich teilstationär untergebracht bin?
  • Ja. Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegeldes ausgezahlt, wenn:

    • Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
    • abends bzw. nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).

    Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlen.

    Ja. Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegeldes ausgezahlt, wenn:

    • Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
    • abends bzw. nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).

    Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlen.

Ich werde ambulant operiert. Bekomme ich Krankenhaustagegeld?
  • Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

    Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch bei einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme (Reha)?
  • Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

    Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

Kann ich Krankenhaustagegeld absichern, wenn ich privat versichert bin?
  • Den Tarif KH kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

    Den Tarif KH kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

Was passiert mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn ich meine Krankenkasse wechsle oder von gesetzlich auf privat umsteige?
  • Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

    Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

Muss ich mich vor Vertragsabschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen und wie beeinflusst dies meinen Beitrag bzw. Schutz?
  • Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

    Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
  • Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

    Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

    Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

    Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.