-
Krankentagegeld
Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall
Unser Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung mit unseren Krankentagegeld-Tarifen.
Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Ihre Kunden tatsächlich länger ausfallen, zahlt ihr Arbeitgeber sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?
Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Krankengeld von ca. 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn sie privat versichert sind, müssen sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern. Und was, wenn sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben?
Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Ihre Kunden sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Berechnen Sie jetzt deren Bedarf an Krankentagegeld.
Die Vorteile der Krankentagegelder im Überblick
- Tarif KT-AN (BK & UKV):
Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Angestellte - Tarif KT-F (BK & UKV):
Krankentagegeld für Freiberufler - Tarif KT-S (BK & UKV):
Krankentagegeld für Selbstständige
- Tarif KT (UKV):
Krankentagegeld für alle Berufsgruppen - Tarif S-KG (BK & UKV):
Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Angestellte mit Leistungsbeginn ab der 7. Woche und Krankentagegeldbedarf zwischen 5 und 20 Euro.
So funktioniert's: Krankentagegeld
Arbeitnehmer
Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, das in der Regel allerdings geringer als Ihr Arbeitseinkommen ist. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld.
Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheit
Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA.
- Mit S-KG können Sie Ihren Verdienstausfall ausgleichen bzw. reduzieren, der bei Wegfall der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber entsteht.
- Der Krankentagegeld-Tarif S-KG ist schnell und online abzuschließen – mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
- Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Sie zahlen für das Krankentagegeld weder Steuern noch Abgaben und können es nach Ihrem Belieben einsetzen.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.
Sicherheit bei Verdienstausfall
Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
- Sie entscheiden, ab welchem Tag wir Ihnen im Krankheitsfall Ihr Krankentagegeld auszahlen.
- Die Höhe über das Krankentagegeld bestimmen Sie selbst.
- Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Sie zahlen für das Krankentagegeld weder Steuern noch Abgaben und können es nach Ihrem Belieben einsetzen.
- Anträge und Bedingungen
-
-
KV-Zusatzantrag – dynamische Version (BK) – Anfrage über das KontaktformularKV-Zusatzantrag – dynamische Version (UKV) – Anfrage über das Kontaktformular
-
- Tarif- und Werbedruckstücke
-
-