• Zusatzversicherung Krankentagegeld

    Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    Unser Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung mit unseren Krankentagegeld-Tarifen.

Krankentagegeld

Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Ihre Kunden tatsächlich länger ausfallen, zahlt ihr Arbeitgeber sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?
Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Krankengeld von ca. 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn sie privat versichert sind, müssen sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern. Und was, wenn sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohnfort­zah­lung haben?
Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeits­un­fähig­keit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Ihre Kunden sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Berechnen Sie jetzt deren Bedarf an Krankentagegeld.

Die Vorteile der Krankentagegelder im Überblick

  • Tarif KT-AN (BK & UKV):
    Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Angestellte
  • Tarif KT-F (BK & UKV):
    Krankentagegeld für Freiberufler
  • Tarif KT-S (BK & UKV):
    Krankentagegeld für Selbstständige
  • Tarif KT (UKV):
    Krankentagegeld für alle Berufsgruppen
  • Tarif S-KG (BK & UKV):
    Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Angestellte mit Leistungsbeginn ab der 7. Woche und Krankentagegeldbedarf zwischen 5 und 20 Euro.

So funktioniert's: Krankentagegeld

Arbeitnehmer

Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung, das in der Regel allerdings geringer als Ihr Arbeitseinkommen ist. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Kranken­tagegeld.
Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheit

Die Lösung: Ein Kranken­tagegeld bei einer privaten Kranken­versicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA.
  • Mit S-KG können Sie Ihren Verdienstausfall ausgleichen bzw. reduzieren, der bei Wegfall der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber entsteht.
  • Der Krankentagegeld-Tarif S-KG ist schnell und online abzuschließen – mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
  • Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Sie zahlen für das Krankentagegeld weder Steuern noch Abgaben und können es nach Ihrem Belieben einsetzen.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.

Sicherheit bei Verdienstausfall

Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
  • Sie entscheiden, ab welchem Tag wir Ihnen im Krankheitsfall Ihr Krankentagegeld auszahlen.
  • Die Höhe über das Krankentagegeld bestimmen Sie selbst.
  • Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Sie zahlen für das Krankentagegeld weder Steuern noch Abgaben und können es nach Ihrem Belieben einsetzen.

Häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld

Das fragen unsere Kunden

Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?
  • Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

    Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei einem Unfall.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei einem Unfall.
Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

    Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.