Leistung:Die Höhe des Krankentagegeldes ist individuell wählbar.
Tarif S-KG für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer: Die Höhe des Betrages sollte sich am Lohn und den monatlichen Fixkosten orientieren.
Tarif KT für Arbeitnehmer wie Selbstständige: Die Höhe des Betrages sollte sich am durchschnittlichen Verdienst und den monatlichen Fixkosten orientieren.
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Monatlicher Gesamtbeitrag
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Leistungsbeginn
Leistungsbeginn:Ab diesem Zeitpunkt zahlen wir das Krankentagegeld.
Tarif S-KG für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter. Ab dem 43. Tag springt die GKV mit Krankengeld ein. Das Krankentagegeld zahlen wir ebenfalls ab dem 43. Tag.
Tarif KT:
Arbeitnehmer: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter, unabhängig davon, ob der Angestellte gesetzlich oder privat versichert ist. Ab dem 43. Tag erhalten privat Versicherte jedoch kein Geld mehr – es sei denn, sie sichern sich mit Krankentagegeld ab.
Selbstständige: Ohne Arbeitgeber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sobald Selbstständige und Freiberufler nicht arbeiten können, haben sie Einkommensverluste. Wir zahlen Krankentagegeld ab dem gewünschten Tag.
ab der 7. Woche
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Gesundheitsprüfung:Im Tarif S-KG: Unsere vereinfachte Gesundheitsprüfung enthält nur wenige Fragen. Sie können sie sofort online ausfüllen.
ja
nein
Beitragserhöhung im Alter
Beitragserhöhung:Im Tarif S-KG: Mit Beginn des Kalenderjahres des 45. und 55. Geburtstags rutscht der Versicherte in die nächsthöhere Altersgruppe. Der Beitrag wird entsprechend erhöht. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.