Ambulant und teilstationär
- 50% des vereinbarten Tagessatzes
- Für ambulante und teilstationäre Behandlungen
- Bis zu 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren*
Stationär
- 100% des vereinbarten Tagessatzes
- Für stationäre Behandlungen
- Bis zu 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren*
*Die 28 Tage gelten gesamthaft für ambulante und teilstationäre Behandlungen als auch für stationäre Behandlungen.
im Ausland
- innerhalb Europas* besteht Versicherungsschutz wie in Deutschland
- außerhalb Europas besteht Versicherungsschutz in den ersten 12 Monaten des Auslandsaufenthaltes
*inkl. asiatischer Teil der Türkei, Kasachstan und Russland sowie der außereuropäischen Gebiete europäischer Länder)