• Während der Anwartschaftszeit entstandene Krankheiten und Unfallfolgen sind mitversichert.
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung bei Anspruch auf Beihilfe.
  • Keine Wartezeiten bei Umstellung in Ihre beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung von morgen.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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BeihilfeCOMFORT W für Anwärter und BeihilfeOPTION

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Häufig gestellte Fragen zur 1-Euro-Anwartschaft

Das fragen unsere Kunden

Wofür gibt es Beihilfe und habe ich einen Anspruch darauf?
  • Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall oder bei Geburt beteiligt. Beamte und Richter (unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) sowie ihre Angehörigen haben einen Beihilfeanspruch. Ihr Dienstherr gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs.

    Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall oder bei Geburt beteiligt. Beamte und Richter (unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) sowie ihre Angehörigen haben einen Beihilfeanspruch. Ihr Dienstherr gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs.

Was ist BeihilfeOption?
  • Der Tarif BeihilfeOption ist eine Anwartschaft. Wenn Sie diese Versicherung abschließen, können Sie mit Beginn Ihres Anspruchs auf Beihilfe direkt eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung und private Pflegepflichtversicherung abschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Der Tarif BeihilfeOption ist eine Anwartschaft. Wenn Sie diese Versicherung abschließen, können Sie mit Beginn Ihres Anspruchs auf Beihilfe direkt eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung und private Pflegepflichtversicherung abschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wozu brauche ich eine Anwartschaft?
  • Bestimmte Personengruppen (Studenten auf Lehramt, Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) haben zu einem späteren Zeitpunkt Anspruch auf Beihilfe. Erst mit dem Beihilfe-Anspruch wird eine dazu passende private Krankenversicherung abgeschlossen. Allerdings kann sich bis dahin der Gesundheitszustand der Personen verschlechtern, so dass sie dann mehr für ihre private Krankenversicherung bezahlen müssen (Beitragszuschläge für Erkrankungen). Eine Anwartschaft fängt dieses Risiko auf. Im Tarif BeihilfeOption „frieren“ Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand ein – und das für nur einen Euro monatlich.

    Bestimmte Personengruppen (Studenten auf Lehramt, Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) haben zu einem späteren Zeitpunkt Anspruch auf Beihilfe. Erst mit dem Beihilfe-Anspruch wird eine dazu passende private Krankenversicherung abgeschlossen. Allerdings kann sich bis dahin der Gesundheitszustand der Personen verschlechtern, so dass sie dann mehr für ihre private Krankenversicherung bezahlen müssen (Beitragszuschläge für Erkrankungen). Eine Anwartschaft fängt dieses Risiko auf. Im Tarif BeihilfeOption „frieren“ Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand ein – und das für nur einen Euro monatlich.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
  • Ja, es erfolgt eine Gesundheitsprüfung hinsichtlich der späteren Wahrnehmung der Option auf eine Vollversicherung. Die Vereinbarung des Tarifs BeihilfeOption kann von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden (beispielsweise Risikozuschläge). Diese werden aber erst ab Beginn der Versicherung in den Zieltarifen wirksam.
     
    Ausnahme: Polizeianwärter müssen keine Gesundheitsfragen beantworten, sofern sie den Antrag auf BeihilfeOption innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn stellen.
    Ja, es erfolgt eine Gesundheitsprüfung hinsichtlich der späteren Wahrnehmung der Option auf eine Vollversicherung. Die Vereinbarung des Tarifs BeihilfeOption kann von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden (beispielsweise Risikozuschläge). Diese werden aber erst ab Beginn der Versicherung in den Zieltarifen wirksam.
     
    Ausnahme: Polizeianwärter müssen keine Gesundheitsfragen beantworten, sofern sie den Antrag auf BeihilfeOption innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn stellen.
Welche Tarife kann ich später bei Beihilfeanspruch abschließen?
  • Grundsätzlich können Sie als Kunde mit Beihilfeanspruch von der BeihilfeOption in alle unisex-beihilfekonformen Krankenversicherungstarife wechseln.

    Grundsätzlich können Sie als Kunde mit Beihilfeanspruch von der BeihilfeOption in alle unisex-beihilfekonformen Krankenversicherungstarife wechseln.

Welches Alter wird bei Umstellung in beihilfekonforme Tarife zu Grunde gelegt?
  • Bei Abschluss bzw. Überführung in die Zieltarife wird zur Ermittlung des Beitrags das dann erreichte Alter zu Grunde gelegt.

    Bei Abschluss bzw. Überführung in die Zieltarife wird zur Ermittlung des Beitrags das dann erreichte Alter zu Grunde gelegt.

Wer kann den Tarif BeihilfeOption abschließen?
    • Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge (beispielsweise Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute)
      Diese Personengruppen arbeiten bereits in ihrem Beruf bzw. machen eine Ausbildung, sind dabei aber anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert. Erst mit dem Ende der Ausbildung bzw. mit Eintritt in den Ruhestand besteht Beihilfeanspruch und damit der Bedarf an einer ergänzenden privaten Krankenversicherung.
    • Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn als Lehrer ist
      Diese Personengruppe strebt eine Anstellung als Lehrer/Lehrerin an. Oft besteht nach Ende des Studiums jedoch eine Wartezeit, bis eine Stelle frei ist bzw. die Ausbildung begonnen werden kann. Diese Personengruppe ist dann meist vorübergehend gesetzlich krankenversichert. Erst mit Aufnahme des Lehramts besteht dann Beihilfeanspruch und der Bedarf an einer privaten Krankenversicherung.
    • Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge (beispielsweise Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute)
      Diese Personengruppen arbeiten bereits in ihrem Beruf bzw. machen eine Ausbildung, sind dabei aber anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert. Erst mit dem Ende der Ausbildung bzw. mit Eintritt in den Ruhestand besteht Beihilfeanspruch und damit der Bedarf an einer ergänzenden privaten Krankenversicherung.
    • Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn als Lehrer ist
      Diese Personengruppe strebt eine Anstellung als Lehrer/Lehrerin an. Oft besteht nach Ende des Studiums jedoch eine Wartezeit, bis eine Stelle frei ist bzw. die Ausbildung begonnen werden kann. Diese Personengruppe ist dann meist vorübergehend gesetzlich krankenversichert. Erst mit Aufnahme des Lehramts besteht dann Beihilfeanspruch und der Bedarf an einer privaten Krankenversicherung.