• 1-Euro-Anwartschaft für Studenten auf Lehramt

    BeihilfeOption

    1-Euro-Anwartschaft für Studenten auf Lehramt

Studenten, die eine Beamtenlaufbahn anstreben – mit dem Ziel Lehramt

Ihr Kunde ist Student oder Absolvent einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Gesamthochschule) und sein Berufsziel ist eine Beamtenlaufbahn als Lehrer. Nach Beendigung seines Studiums und dem Wechsel in die Beamtenlaufbahn hat er Anspruch auf Beihilfe.
  • Mit unserer Anwartschaft BeihilfeOption können Sie den heutigen Gesundheitszustand Ihres Kunden einfrieren und als Basis für seine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung von morgen festlegen.
  • Alle auftretenden Krankheiten und Unfallfolgen haben keine Auswirkungen auf den künftigen privaten Krankenversicherungsschutz.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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Anträge und Bedingungen
Tarif- und Werbedruckstücke
Selbstauskünfte BK
Selbstauskünfte UKV

BeihilfeOption

Hier können Sie sich die Tarif-Informationen zu BeihilfeOption als PDF herunterladen:

Tarif BeihilfeOption (PDF)

Häufig gestellte Fragen zur 1-Euro-Anwartschaft für Studenten

Das fragen unsere Kunden

Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-86 66 oder schreiben Sie uns service@vk-makler.de.

    Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter (089) 21 60-86 66 oder schreiben Sie uns service@vk-makler.de.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit.

Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
  • Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

    Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)