Der Trend zum Sabbatical

So können Sie Ihren Kunden passende Krankenversicherungslösungen bieten

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Sabbaticals liegen gerade voll im Trend. Immer mehr Deutsche möchten gerne eine längere Auszeit vom Job nehmen. Doch Länge und Finanzierung haben eine massive Auswirkung auf die Sozialversicherungsleistungen. Viele Versicherte fühlen sich von den unterschiedlichen Optionen überfordert. In diesem Blogartikel bieten wir Ihnen eine praktische Übersicht, wie Sie Ihre Kunden gezielt beraten und individuell passende Krankenversicherungslösungen anbieten können, falls diese ebenfalls ein Sabbatical planen.

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Auf die richtige Beratung kommt es an! Das sollten Ihre Kunden vor dem Sabbatical wissen.
Das Sabbatical, auch bekannt als Sabbatjahr, ist eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer, eine längere Pause vom Berufsleben zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Auszeit, deren Dauer typischerweise zwischen einem Monat und einem Jahr variiert und individuell zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart wird.
Die Finanzierung und die Dauer des Sabbaticals haben direkte Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Grob unterscheidet man zwischen unbezahltem Sonderurlaub, Langzeitarbeitskonto, Lohnverzicht oder Kündigung:
Unbezahltem Sonderurlaub
  • Bei unbezahltem Sonderurlaub gilt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz für den ersten Monat. Danach müssen sich Arbeitnehmer selbst gesetzlich oder privat versichern.
Langzeitarbeitskonto oder Lohnverzicht
  • Wenn das Sabbatical über ein Langzeitarbeitskonto oder Lohnverzicht finanziert wird, hat dies meist keine Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz solange das Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze (in 2024: 538,00 € brutto mtl.) liegt. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das angesparte Gehalt während des Sabbaticals weiter aus und die Sozialversicherungsleistungen bleiben bestehen.
Kündigung oder Freistellung
  • Bei einer Kündigung oder Freistellung hingegen muss sich der Arbeitnehmer entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. In diesem Szenario bieten private Krankenversicherungen in der Regel bessere Leistungen, jedoch sind die Beiträge abhängig von Faktoren wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen.
Übersicht Sabbatical-Modelle

Krankenversicherung im In- und Ausland

Bei einem Aufenthalt in Deutschland bleibt die Versicherungs­pflicht bestehen, auch wenn der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt.
Wenn der Versicherungs­schutz über die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) besteht, aber das Sabbatical im Ausland verbracht wird, ist eine zusätzliche private Auslands­kranken­versicherung empfehlens­wert. Bei Auslands­aufenthalten ist diese außerhalb der EU sogar unbedingt erforder­lich. Viele Anbieter fragen hier ab, in welchen Ländern der Aufenthalt stattfindet. Bei Aufenthalt in den USA oder Kanada sind die Beiträge für die Versicherung üblicher­weise höher. Die GKV kann bei Aufenthalt im Ausland ohne Sozial­versicherungs­abkommen mit Deutschland dann auch abgemeldet werden.
Private Kranken­versicherungen (PKV) können in den meisten Fällen beibehalten werden. Hier ist es wichtig, die Tarif­bedingungen genau zu prüfen, da die Dauer des Auslands­kranken­schutzes variieren kann. Im Tarif GesundheitVARIO ist bis zu 12 Monate weltweiter Versicherungs­schutz ohne besondere Vereinbarung garantiert.
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Beispiel aus der Praxis:
Angestellte Andrea B. und Christian D.

Andrea B. ist eine unverheiratete Produktmanagerin mit einem Einkommen, das deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sie hat mit ihrem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbart, um ein vier Monate langes Sabbatical in Asien zur kreativen Erholung zu verbringen. Dank ihrer privaten Vollkostenversicherung im Tarif GesundheitVARIO ist sie bis zu 12 Monate weltweit versichert. Andrea B. kann sich also sorgenfrei auf ihre Auszeit freuen, ohne sich um ihren Krankenversicherungsschutz Gedanken machen zu müssen.
Ihr Lebensgefährte Christian D. ist kaufmännischer Angestellter in einem kleinen mittelständischen Unternehmen (KMU). Da er sich mit seinem Arbeitgeber nicht auf ein Teilzeitmodell einigen konnte, nimmt er für vier Monate unbezahlten Urlaub. Dadurch entfällt seine gesetzliche Pflichtversicherung. Er muss sich bei seiner GKV als freiwilliges Mitglied anmelden und zusätzlich eine umfassende private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um während seines Auslandsaufenthalts abgesichert zu sein.

Sonderfall: Private Krankenversicherung für Beamte

Da bei Beamten der Beihilfeanspruch lebenslang besteht, bleibt dieser auch während eines Sabbaticals unverändert bestehen. In den meisten Fällen haben Beamte zusätzlich zur Beihilfe eine private Restkostenversicherung (ugs. Beihilfeversicherung) abgeschlossen, die ebenfalls während des Sabbaticals uneingeschränkt weiterläuft. Bei einem Aufenthalt im Ausland ist es jedoch wichtig, die Bedingungen der Restkostenversicherung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Auslandsschutz für die gesamte Dauer des Sabbaticals gegeben ist. Im Tarif BeihilfeCOMFORT ist beispielsweise ein weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate ohne besondere Vereinbarung garantiert.
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Beispiel aus der Praxis: Elke und Friedrich G.

Das verbeamtete Lehrer-Ehepaar Elke und Friedrich G. plant eine längere Studienreise durch die USA und Südamerika. Dank der bestehenden gesetzlichen Regelungen können sie über das Arbeitszeitmodell sechs Monate Auszeit von ihrem Dienst nehmen. Der Beihilfeanspruch bleibt bei beiden bestehen. Dank ihrer privaten Restkostenversicherung BeihilfeCOMFORT ist ihnen der Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate weltweit ohne besondere Vereinbarung garantiert. Dies gibt dem Paar die Sicherheit, dass sie während ihrer Reise umfassend abgesichert sind.
Veröffentlicht am 21. August 2024

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